Altenpflegehilfe

Die Ausbildung zur / zum Altenpflegehelfer/in

Qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Pflege alter Menschen

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer vermittelt die fachlichen und personalten Kompetenzen, die für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreeung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erforderlich sind. Die Ausbildung befähigt dazu, in der stationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben der Grundversorgung unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Dauer und Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung dauert ein Jahr. Phasen der Unterrichts in der Pflegeschule (700 Std.) und der praktischen Ausbildung (850 Std.) wechseln sich ab.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. Oktober eines Jahres.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet entweder in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenpflege statt. Ein 100stündiges Praktikum im jeweils anderen Bereich ist Pflicht.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Der Unterricht an unserer Schule begleitet die praktische Ausbildung und umfasst in der Regel vier mehrwöchige über das Schuljahr verteilte Blockabschnitte. In den Zeiten zwischen den Blöcken wird an jeweils einem Tag pro Woche unterrichtet. Neben einem abwechslungsreichen und praxisorientierten Unterricht bieten wir eine individuelle Lernbegleitung mit regelmäßigen Lernentwicklungsgesprächen an.

Unterrichtsinhalte

Inhaltlich gliedert sich der theoretische Teil der Ausbildung in vier Lernbereiche :

  • LB 01 Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  • LB 02 Unterstützung bei der Lebensgestaltung alter Menschen
  • LB 03 Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • LB 04 Altenpflege als Beruf

Darüber hinaus werden die Fächer Deutsch und Religion erteilt.

Voraussetzungen

Das Ausbildungsangebot richtet sich an alle,die Interesse an der Arbeit mit Menschen haben und die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptschulabschluss
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

 

Vergütung

Während der Ausbildung erhalten Sie  eine Ausbildungsvergütung. Diese richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen Ihres Ausbildungsbetriebs. Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen kann die Ausbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Abschluss und Qualifikation

Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung hat einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Mit Bestehen dieser Prüfung erwerben Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in". Mit der Erlaubnis erfüllen Sie auch die Zugangsvoraussetzung zur dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann.

Auf Probe

Wenn Sie zunächst unverbindlich in den Beruf »hineinschnuppern« möchten, empfehlen wir Ihnen ein Praktikum in einer der zahlreichen Einrichtungen der ambulanten oder stationären Altenhilfe. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche behilflich.